Legalisierung kommerzieller Dokumente Paraguay
Für Legalisierungen in Verbindung mit Ausfuhren aus Deutschland nach Paraguay, per Schiffsfracht, Luftfracht und Post ist die Botschaft der Republik Paraguay in Berlin zuständig. Eine schnelle und ordnungsgemäße Legalisierung von Export- und sonstigen Handelsdokumenten ist für eine reibungslose Zollabwicklung in Paraguay sehr wichtig.
Wir bieten Ihnen dazu unseren Konsularservice für Paraguay an.
Zur Erteilung eines Auftrags fügen Sie bitte Ihren Dokumenten ein ausgefülltes und unterschriebenes bzw. gestempeltes Auftragsformular bei. Unsere Preisliste und die AGB zu diesem Service finden Sie unten auf dieser Seite.
Zu den Exportdokumenten:
Für den Export von Waren nach Paraguay sind, je nach Transportweg, bei Schiffs-, Luftfracht und Postsendungen die Handelsdokumente und weitere Unterlagen zur Bearbeitung vorab bei der Botschaft der Republik Paraguay legalisieren zu lassen.
Die Dokumente für den Seetransport nach Paraguay sind:
- Handelsrechnung plus 3 Durchschläge bzw. unterschriebene Kopien
- Bill Of Lading (On Board-Konnossement) plus 3 Durchschläge
- Ursprungszeugnis plus 3 Durchschläge
Die Dokumente für den Lufttransport nach Paraguay sind:
- Handelsrechnung plus 3 Durchschläge
- Airway Bill (Luftkonnossement) plus 3 Durchschläge
- Ursprungszeugnis plus 3 Durchschläge
Bitte beachten Sie:
Die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis sind vor der Einreichung durch die Industrie- und Handelskammer beglaubigen zu lassen.
Weitere Exemplare und zusätzliche Dokumente:
- weitere Exemplare können nach Bedarf gegen zusätzliche Gebühren legalisiert werden
- eine Packliste kann nach Bedarf gegen zusätzliche Gebühren ebenfalls legalisiert werden
Sonstige handelsübliche Dokumente:
Weitere, den Geschäftsverkehr betreffende, Dokumente wie
- allgemeine Handelszertifikate,
- Vollmachten und
- Markenübertragungen
werden durch unseren Service ebenfalls zeitsparend einer Legalisierung zugeführt.
Zu den Inhalten und der Form beraten wir Sie gern. In vielen Fällen werden Übersetzungen und dadurch auch das Einholen von Beglaubigungen bei entsprechenden Behörden notwendig. Diese Bereiche nehmen wir für Sie ebenfalls gerne in Auftrag.
Zur Vorgehensweise:
Zur Auftragserteilung benötigen wir von Ihnen, zu jeder Sendung, die Sie an uns richten, ein ausgefülltes Auftragsformular mit vollständigen Angaben zu den eingereichten Dokumenten und einige weitere Informationen.
Das Auftragsformular können Sie hier downloaden und ausdrucken. Nach Eingang Ihres Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung und die Rechnung.
Unsere Literturempfehlung:
Die Handelskammer Hamburg veröffentlicht regelmäßig und aktuell den "Export-Nachschlagewerk K und M Konsulats- und Mustervorschriften" Nähere Informationen, Leseprobe und Bestellung
Gebühren/ Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die aktuellen Gebühren der Botschaft
Die Gebühren unseres Services für kommerzielle Klienten
Unsere AGB zu diesem Service