Legalisierung privater Dokumente und Visumausstellungen Paraguay
Wir übernehmen in Ihrem Auftrag die Legalisierung Ihrer Dokumente beim Konsulat der Republik Paraguay. Schnell, sicher und kostengünstig.
Für die Erteilung eines Auftrags sollten Sie erst für die Vervollständigung und inhaltliche Richtigkeit Ihrer Dokumente sorgen. Dazu lesen Sie bitte die folgenden Informationen auf dieser Seite.
Bitte vergessen Sie nicht Ihren Dokumenten ein ausgefülltes und unterzeichnetes Auftragsformular beizufügen, dieses können Sie hier downloaden. Ausserdem finden Sie hier die
Preisliste und AGB zu diesem Service.
Betreffend Paraguay sind hinsichtlich zu legalisierender privater Dokumente und Visumausstellungen eingehende Auseinandersetzungen mit dem Einzelfall notwendig. Andernfalls können Verzögerungen und Zusatzkosten die Folge sein. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt in Paraguay von bis zu 3 Monaten, mit einem mindestens 6 Monate gültigen Reisepass, kein Visum. Eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige ein Touristenvisum zur Einreise benötigen, finden sie auf der Homepage der Botschaft der Republik Paraguay. Für ein Touristenvisum für visumspflichtige Staatsbürger müssen Sie einreichen:
- Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer
- für mindestens 6 Monate gültiger Reisepass, oder eine von der zuständigen Behörde beglaubigte Kopie des Passes
- zwei Passbilder
- polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, beglaubigt vom Außenministerium des jeweiligen Herkunftslandes;
(bei Aufenthaltsgenehmigung und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland: überbeglaubigt vom Generalbundesanwalt, mit Stempel und Unterschrift) - Einkommenserklärung/Arbeitsbescheinigung oder Nachweis über finanzielle Mittel
- Kopie des Flugtickets oder eine Reisebestätigung des Hin- und Rückfluges, vom Reisebüro ausgestellt
- für Minderjährige: eine Genehmigung des Erziehungsberechtigten
Deutsche Staatsbürger, die sich länger als 3 Monate in Paraguay aufhalten möchten, müssen einige, vorab legalisierte Dokumente mitführen, die im Prinzip mit den Unterlagen, die zur Erlangung der Daueraufenthaltsgenehmigung erforderlich sind, übereinstimmen.
Diese Dokumente sind dann in Paraguay vor Ablauf der Dreimonatsfrist den entsprechenden Behörden vorzulegen.
Genauere Angaben hierzu können Sie den Informationen der Botschaft der Republik Paraguay entnehmen.
Zur Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung (zu Einwanderungszwecken bzw. Auswanderung nach Paraguay) sind folgende Dokumente, von der Botschaft der Republik Paraguay in Deutschland legalisiert, mitzuführen:
unbedingt:
- Beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses oder Originalpass mit einer Kopie
- Geburtsurkunde im Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie
- Polizeiliches Führungszeugnis im Original, überbeglaubigt durch den Generalbundesanwalt (mit Stempel und Unterschrift) nicht älter als 3 Monate
- Heiratsurkunde im Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie
- Gegebenenfalls Scheidungsurkunde im Original oder durch entsprechende Behörden (Landgericht) beglaubigte Kopie, nicht älter als 5 Jahre
- Gegebenenfalls eine Genehmigung für Minderjährige, falls ein erziehungsberechtigter Elternteil in Deutschland verbleibt (ebenso bei geschiedenen Elternteilen)
nach individuellen Erwägungen:
- Schul- und Studienzeugnisse oder Zertifikate, beglaubigt durch das Bildungs-/Kultusministerium des Landes
- Auszug des Familienbucheintrags
Nach unseren Erfahrungen sollten möglichst Originalauszüge legalisiert werden, da es in der jüngsten Vergangenheit zu einigen Schwierigkeiten mit der Immigrationsbehörde in Paraguay hinsichtlich legalisierter Kopien gekommen ist, die von deutschen Behörden beglaubigt worden waren.
Bei der Mitnahme von Tieren sind besondere Vorschriften zu beachten. Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie über die Botschaft der Republik Paraguay oder bei Anfrage auch über unser Unternehmen.
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